
Unsere Entwicklungsziele
bei Projekten
Was fördern wir bei konkreten Projekten

Unsere Entwicklungsziele
bei Projekten
Was fördern wir bei konkreten Projekten
Die Fördermöglichkeit für Kleinprojekte wird fortgeführt. Im Rahmen des LEADER-Projekts „Unterstützung Bürgerengagement III“ können sich auch im Jahr 2025 sowie in den Folgejahren wieder Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Organisationen mit Ideen für Kleinprojekte um eine finanzielle Unterstützung bewerben.
Für das LEADER-Projekt stehen in der aktuellen Förderperiode 2023-2027 insgesamt 55.556 Euro zur Verfügung, wovon 90 Prozent aus Mitteln des Freistaats Bayern stammen. Die restlichen 10 Prozent werden aus Eigenmitteln der LAG Schweinfurter Land e. V. ergänzt.
Die Kleinprojekte müssen mindestens einem Entwicklungsziel der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dienen und das Bürgerengagement des Schweinfurter Lands stärken. Mit der beantragten Förderung sollten die Kosten für das Kleinprojekt möglichst gedeckt werden.
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine und Organisationen mit Sitz im Gebiet der LAG. Ausgenommen sind jedoch Organisationen, die politische Ziele verfolgen sowie kommunale Körperschaften und Regionalinitiativen. Der Zuschuss beträgt 100 Prozent der entstandenen Nettokosten bei einer Obergrenze von 3.000 Euro pro Projekt. Die Gesamtbruttokosten dürfen jedoch 14.000 Euro nicht übersteigen. Für einen ersten Aufruf im Jahr 2025 stehen 13.889 Euro an Förderbudget zur Verfügung. 2026 sind zwei weitere Förderaufrufe und in 2027 ein Förderaufruf geplant. Über die Aufrufe wird rechtzeitig informiert.
In der aktuell gültigen Fassung vom 29.10.2025
Die Änderungsbeschlüsse zur Lokalen Entwicklungsstrategie finden Sie im Protokoll der Mitgliederversammlung vom 24.07.2024 unter TOP 7 auf Seite 3f und im Protokoll der Mitgliederversammlung vom 29.10.2025 unter TOP 8 auf Seite 5.
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