Unsere Entwicklungsziele
bei Projekten

Was fördern wir bei konkreten Projekten

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Projektablauf

Der schematisierte Ablauf eines Förderantrages von der ersten Projektidee bis hin zur Umsetzung des Projektes ist in der untenstehenden Übersicht anschaulich dargestellt.

 

Projektauswahl

Die Entscheidung über die Annahme eines Projektvorschlages wird nach Beratung und auf der Grundlage eines Kriterienkataloges durch den Lenkungsausschuss der LAG getroffen. Die Projektauswahlentscheidungen des Lenkungsausschusses werden standardisiert protokolliert und auf der Website der LAG Schweinfurter Land e. V. veröffentlicht.

Die Regeln zum Projektauswahlverfahren dienen der transparenten und schlüssigen Entscheidungsfindung des Lenkungsausschusses und stellen eindeutige und nachvollziehbare Ergebnisse bei der Projektauswahl für jedes Projekt identisch sicher. Die Regeln geben den Projektträgern die Möglichkeit, ihre Projektideen entsprechend zu gestalten und im Zweifel Einwendungen bei der LAG gegen die Auswahlentscheidung zu erheben. Beschlüsse über das Projektauswahlverfahren werden in offener Abstimmung gefällt.

Die Kriterien innerhalb des auf jedes Projekt anzuwendenden Projektauswahlverfahrens unterteilen sich in bayernweite Pflicht- und LAG-spezifische, fakultative Kriterien. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass das individuelle Projekt sowohl übergeordneten Belangen wie Umweltschutz oder Demographie Rechnung trägt (vor allem im Bereich Pflichtkriterien), als auch die spezifischen Gegebenheiten der LAG Schweinfurter Land e. V. besonderes Gewicht erfahren und der Lösungsbeitrag des Projektes hinsichtlich Umsetzung der Strategie mit Abbau von Hemmnissen bzw. Inwertsetzung von Potenzialen entsprechend hoch ist.  

Der Ablauf des Projektauswahlverfahrens ist in der untenstehenden Übersicht anschaulich dargestellt.