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Erster Aufruf für das LEADER-Projekt Unterstützung Bürgerengagement III

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Schweinfurter Land sucht Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements. Bewerbungen können bis 1. August 2025 beim LAG-Management eingereicht werden.

Mit dem LEADER-Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ können Einzelmaßnahmen von Vereinen und Organisationen sowie von Privatpersonen, soweit sie im Auftrag von Gruppierungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit handeln, gefördert werden.

Der Zuschuss beträgt 100 % der entstandenen Nettokosten bei einer Obergrenze von 3.000 Euro pro Projekt. Die Gesamtbruttokosten dürfen jedoch 14.000 Euro nicht übersteigen. Für diesen ersten Aufruf stehen 13.889 Euro an Förderbudget zur Verfügung.

Für die Auswahlsitzung der Bewerbungen und Projekte im Herbst 2025 können die Unterlagen bis zum 01. August 2025 per Online-Formular, per E-Mail an lag(at)lrasw.de oder per Post versendet werden.

Auszug der Regelungen

Was wird gefördert?
Einzelmaßnahmen,

  • die das Bürgerengagement stärken und
  • die mindestens einem Ziel der Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG Schweinfurter Land dienen und
  • die im Gebiet der LAG Schweinfurter Land (https://lag-schweinfurterland.de/lag/gebietskulisse) liegen.

Höhe der Unterstützung

  • 100 % der nachgewiesenen Nettokosten
  • Höchstens 3.000 Euro pro Maßnahme
  • Gesamtbruttokosten maximal 14.000 Euro pro Maßnahme

Projektträger können sein:

  • Vereine und Organisationen
  • Privatpersonen, soweit sie im Auftrag von Gruppierungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit handeln

Wer/was wird nicht gefördert?

  • Kommunale Körperschaften
  • Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, Reparaturen und laufende Betriebsausgaben
  • Grillfeste, Vereinsfeiern (laufende Gruppen-/Vereinsarbeit sowie jährlich wiederkehrende Veranstaltungen)

Für den ersten Aufruf stehen insgesamt 13.889 Euro an Förderbudget zur Verfügung. 
Weitere Aufrufe sind für 2026 (Frühjahr und Herbst) und 2027 (Frühjahr) geplant.
Bewerbungsfrist 1. Aufruf: 26. Mai bis 01. August 2025 

Ablauf

Bitte nehmen Sie vor Antragstellung unbedingt Kontakt zum LAG-Management auf.

Sehen Sie sich bitte auch die Regelungen zum Projekt und die Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie LES an. Anhand der Projektauswahlkriterien (verlinken) können Sie selbst schon eine erste Voreinschätzung treffen. 

Wenn alles geklärt ist, füllen Sie entweder das Online-Antragsformular aus oder senden uns Ihre Bewerbung als word.Dokument an die E-Mail-Adresse lag(at)lrasw.de oder traditionell per Post (LAG Schweinfurter Land e. V., Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt). Eine Bewerbung für den Förderaufruf 2025 ist spätestens bis zum 01. August 2025 möglich.

Falls das Projekt den Anforderungen entspricht, wird es im Herbst dem Lenkungsausschuss der LAG Schweinfurter Land e.V. vorgelegt. Dieser entscheidet dann über die Förderung anhand der Projektauswahlkriterien. Wenn Sie den Zuschlag bekommen, schliesst die LAG eine Zielvereinbarung mit Ihnen und Sie können mit Ihrem Projekt beginnen.
Sie haben nun ein Jahr Zeit, das Projekt umzusetzen und die Nachweise (z.B. kurzer Sachbericht, bezahlte Rechnungen oder ähnliche Belege) vorzulegen. Anschließend erhalten Sie die Auszahlung der Förderung durch die LAG.

Dokumente

Projektauswahlkriterien
Antragsformular Bewerbung word.Dokument
Online-Antragsformular
Regelungen zum Projekt
Zielvereinbarung

Bewerbungsfrist
1. August 2025