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Projektaufruf: Einreichung von Projektbeschreibungen zur Lenkungsausschuss-Sitzung am 07.11.2024

Auf Grund der Vorgaben des StMELF wird hiermit öffentlich dazu aufgerufen, Projektbeschreibungen für Projekte bei der LAG Schweinfurter Land e. V.  für das Projektauswahlverfahren in der Sitzung des LEADER-Lenkungsausschusses am 07.11.2024 bis zum 18.10.2024  per E-Mail oder Post bei der LAG-Geschäftsstelle einzureichen.

Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibungen mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen.

Nur die bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und vollständig eingegangenen Projektbeschreibungen können in der Sitzung des Entscheidungsgremiums vom 07. November 2024  zur Beratung und Beschlussfassung aufgenommen werden.

Wichtig ist, dass die Projekte bis dahin beschlusstauglich sind.

Hinweis: Hierbei ist das Formblatt des StMELF zu verwenden. 

Kontakt LAG-Geschäftsstelle: lag(at)lrasw.de oder LAG Schweinfurter Land, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt

Weiteres Vorgehen: das Einreichdatum der Projekte wird dokumentiert. Alle rechtzeitig eingereichten Projeket werden zur Behandlung auf die Tagesordnung der o.g. Sitzung des LEADER-Lenkungsausschusses gesetzt. Die Veröffentlichung der Einladung erfolgt spätestens 7 Tage im Voraus. 

Die Einreichfrist für den Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt  nach LAG-Beschluss:

  • 3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten
  • 6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamen Antrag)

Start in die LEADER-Förderphase 2023-27

Die LAG Schweinfuerter Land e.V. ist weiterhin LEADER-Region! Am 25. Mai 2023 erhielt die LAG Schweinfurter Land e. V. die LEADER-Anerkennungsurkunde für die LEADER-Förderperiode 2023-2027.Damit können bis 2027 Projekte im LAG-Gebiet Schweinfurter Land mit LEADER-Mitteln gefördert werden. In dieser Förderperiode stehen der LAG Schweinfurter Land e. V. insgesamt ca. 1,84 Mio. € LEADER-Mittel zur Verfügung. 

Nach Evaluierung der vorausgehenden Förderperiode wurde ab Anfang 2022 mit der Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) begonnen, welche zusammen mit den Bürgern der Region erarbeitet und von den Mitgliedern der LAG Ende Juni 2022 beschlossen wurde. Mit dieser neuen LES hat sich die LAG Schweinfurter Land beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten um die weitere Teilnahme am LEADER-Prozess beworben. Diese Bewerbung war erfolgreich!

Die neue LEADER-Förderrichtlinie wurde Anfang August 2023 veröffentlicht. Die Fördersätze liegen weiterhin bei Einzelprojekten bei 60% und bei Kooperationen bei 70% Nettoförderung. Der maximale LEADER-Zuschuss wurde auf 250.000,00 € pro Projekt angehoben. Neu ist, dass die Antragsstellung künftig aus-schließlich online ab Oktober/November 2023 möglich sein wird.

Sollten Sie eine Projektidee haben, kommen Sie bitte frühzeitig auf das LAG-Management (lag@lrasw.de; Tel. 09721/55-636) zu. Wir beraten Sie gerne, ob die Projektidee über LEADER förderfähig ist und zur Erreichung der Entwicklungs- und Handlungsziele der LES beiträgt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam wieder viele interessante LEADER-Projekte auf den Weg zu bringen!

Broschüre "Bürger gestalten ihre Heimat"

Die LAG Schweinfurter Land stellt Ihre Anfang 2023 fertiggestellte Broschüre "Bürger gestalten ihre Heimat - LEADER-Projekte 2014-2022" vor. 

Diese kann hier heruntergeladen werden oder beim LAG-Management unter lag(at)lrasw.de bestellt werden. 

 

Faktischer Förderstopp für LEADER-Projekte in der LEADER-Förderphase 2014 - 2020/22

Information: seit dem 23. August 2022 besteht faktisch ein Förderstopp für LEADER-Projekte in der LEADER-Förderphase 2014 - 2020/22

Hierzu teilt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den bayerischen LAGen folgendes mit:

Mit der Nachricht vom 2. August 2022 haben wir Sie im LEADER.Netzwerk.BAYERN über das geplante weitere Finanzmanagement informiert.

Eine Auswertung der weiteren LAG-Beschlüsse vom 02.08.2022 bis 12.08.2022 zeigt nun aber, dass das verfügbare Finanzbudget deutlich überschritten wird. Daher können Projekte, bei denen der LAG-Beschluss ab dem 02.08.2022 und bis einschließlich 12.08.2022 liegt, im aktuellen Verfahren nicht mehr unter Vorbehalt bearbeitet werden. Eine Mittelzuteilung ist nur möglich, wenn zeitgerecht wieder Mittel verfügbar werden. Zudem können Projekte aus diesem „ersten Block“ (02.08.2022 – 12.08.2022) nur dann berücksichtigt werden, wenn ausreichend Mittel für alle Projekte mit dem gleichen Rankingplatz zur Verfügung stehen.

Für Projekte mit LAG-Beschluss vom 13.08.2022 bis 02.09.2022 gilt das gleiche Verfahren wie für Projekte vom 02.08.2022 bis 12.08.2022, wobei sie als eigener „zweiter Block“ behandelt werden. Diese können jedoch nur zum Zuge kommen, wenn nach Berücksichtigung des „ersten Blocks“ noch Mittel frei werden. Angesichts der bereits jetzt hohen Überzeichnung erscheint eine Chance auf Mittelzuteilung für diese Projekte aus aktueller Sicht als wenig aussichtsreich.

Projekte, für die der LAG-Beschluss nach dem 02.09.2022 liegt, können bei der Mittelzuteilung nicht mehr berücksichtigt werden. Für solche Projekte ist somit keine Bewilligung mehr möglich.

Die Maßnahme wurde ergriffen, weil die Anzahl der vorliegenden Anträge, die derzeit auf Grund fehlender Haushaltsmittel nicht bewilligt werden können, zwischenzeitlich stark angestiegen ist und auch für diese über die tatsächliche Bewilligung derzeit keine Aussage gemacht werden kann. Somit besteht für weitere Anträge keine realistische Möglichkeit der Bewilligung. Damit können z. T. sehr weitgediehene LEADER-Förderprojekte der LAG Schweinfurter Land e. V. in der aktuellen LEADER-Förderperiode nicht weiterbearbeitet werden und sind zunächst als beendet zu betrachten.

Wir hoffen als LAG für die neue LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 ausgewählt zu werden, um in Vorbereitung befindliche Projekte - soweit sie für die zukünftige Entwicklungsstrategie der LAG in der neuen Förderperiode bedeutsam sind - fortführen und erneut für eine Antragstellung vorbereiten zu können.

Lokale Entwicklungsstrategie 2023-27 eingereicht

Am 15.07.2022 haben LAG-Manager Ulfert Frey und LAG-Managerin Johanna Graf die Bewerbungsunterlagen mit der Lokalen Entwicklungsstrategie für die neue LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 beim unterfränkischen LEADER-Koordinator Daniel Pascal Klaehre am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bad Neustadt eingereicht. 

 

Informationen zur LES-Erstellung

Alle Informationen zum Prozess der LES-Erstellung sowie die zugehörigen Unterlagen finden Sie über diesen Link oder in der Rubrik "Aktuelles / LES-Erstellung 2023-27"

Kooperationsprojekt „Machbarkeitsstudie kulturtouristische Inwertsetzung B. Neumann“

Das Projekt wurde in der Sitzung des LEADER-Lenkungsausschusses vom 24.07.2017 vorberaten. Der Lenkungsausschuss befürwortete das Projekt grundsätzlich zur Fortführung und Weiterentwicklung zu einem LEADER-Projekt. 

Der LEADER-Lenkungsausschuss stimmte dem Projekt in seiner Sitzung am 24.05.2019 zu. Die LAG Schweinfurter Land e. V. befürwortete am 24.05.2019 das Kooperationsprojekt und stellt aus dem Kooperationsbudget einen Betrag von bis zu 24.950,28 Euro als Anteil an der Gesamtförderung von 53.326 Euro zur Verfügung. Träger des Projektes ist der Landkreis Schweinfurt. Die LAG Schweinfurter Land ist koordinierende LAG.

Der Zuwendungsbescheid wurde am 14.10.2019 bewilligt.

Das Projekt startete im Januar 2020 mit einem Auftaktworkshop in die Umsetzung. Anschließend wurden die Werke begangen, Interviews und Workshops durchgeführtDaten ausgewertet und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Beauftragt mit der Erstellung der Studie war das Büro FranKonzept aus Würzburg.

Fünf Jahre nach den ersten Gesprächen zur ursprünglichen Idee wurden die Ergebnisse der Studie im Oktober 2021 unter Einhaltung der 3G-Regel einer kleinen Projektgruppe im passenden Ambiente des Cafés Balthasar im Schloss Werneck präsentiert.
Inzwischen wurde auch der Ergebnisbericht vervollständigt und veröffentlicht. Dieser soll anregen, inspirieren und animieren und zugleich sollen diese Ideen und Vorschläge wiederum zu neuen Projekten werden. Den Bericht können Sie über die Webseite des Landratsamtes hier herunterladen.

W E L T K i N D Unverpackt – Bistro – Second Hand

Kurzvorstellung des Projektes

Das Projekt wurde am 16.09.2021 erstmalig vorgestellt und beschlossen. Der Zuwendungsbescheid wurde am 03.02.2022 bewilligt.

 

Beschreibung des Projektträgers:

Wer?

Im Juli 2021 wurde von mehreren Mitgliedern aus dem Verein Nachhaltiges Werntal e.V. die Genossenschaft Weltkind eG (i.G.) gegründet, die zukünftig das Weltkind führen wird. Die Idee ist dabei im Verein, der sich im Juni 2020 gegründet und innerhalb eines Jahres 110 Mitglieder gewinnen konnte, entstanden. Mitglieder des Vereins haben mit ihrer Expertise in Landwirtschaft, Gastronomie, Einzelhandel, Secondhand, Architektur und Finanzen in verschiedenen Arbeitsgruppen das Konzept entwickelt.

Was?

In der Julius-Echter Str. 11 in Werneck entsteht im Feige-Haus nach der Renovierung ein Unverpackt-Laden, ein Secondhandladen und ein vegetarisches / veganes Bistro:

Der Unverpackt-Laden (ca. 45 m2) wird ein breites Sortiment an Lebensmitteln, Haushalts- und Hygieneprodukten lose oder in Schöpf-, Schütt- bzw. Zapfbehältern anbieten. Fleisch und Wurst werden nicht angeboten. Zubehör für ein müllfreies Einkaufen wie Gläser, Boxen und Baumwollbeutel zum Transport der Waren ergänzen unser Angebot. Das Sortiment setzt sich aus Artikeln zusammen, die nach ökologischen und sozialen Kriterien ausgewählt werden. Die Produkte sollen bio-zertifiziert (z.B. Naturland, Bioland, Demeter) sein. Dabei werden Erzeugnisse aus saisonaler und regionaler Produktion bevorzugt. Eine Bio-Zertifizierung für den Unverpackt-Laden wird angestrebt.

Der Secondhandladen (ca. 45 m2) wird im Auftrag seiner Kunden (Kommission) gut erhaltene, hochwertige Damen- und Herrenoberkleidung sowie Kinderkleidung bis Größe 164 anbieten. Accessoires wie Gürtel, Taschen, Tücher und Schals sowie Spiele und Kinderspielsachen werden unser Sortiment ergänzen

Das Bistro (ca. 55 m2 Innenraum mit ca. 20 Plätze und ca. 20 m2 Terrasse mit ca. 14 Plätzen) mit Selbstbedienung bietet eine gastronomische Alternative mit vegetarischen, veganen und für Allergiker geeignetem Angebot. Eine wechselnde, vorwiegend regionale und saisonale Speisekarte, bietet eine Auswahl für jeden, vom Flexitarier bis Veganer, Genießer bis Skeptiker, Allergiker, sowie Allesesser. Die Gerichte werden aus regionalen, biologischen Produkten selbst gekocht. Auf die Verwendung von Convenience Produkten soll verzichtet werden. Unser Mittagsange­bot richtet sich nicht nur, aber insbesondere an die zahlreichen Arbeitnehmer in Werneck. Selbst gemachte Kuchen, Snacks, fair gehandelter Kaffee und verschiedene Bio-Tees laden zur Pause nach dem Einkaufen ein. Aktionen wie Themen-Abende mit einer festen saisonalen Menüfolge oder ein sonntäglicher Brunch steigern unsere Attraktivität. Wie bieten auch die Mitnahme von Speisen und Getränken in Mehrwegbehältern oder Recycling-Verpackungen an.

Wo?

Als Standort ist Werneck (Grundzentrum, Verwaltungssitz einer Gemeinde mit 13 Ortsteilen und ca. 10 Tausend Einwohnern) wegen der Konzentration an gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen, seiner zahlreichen Einkaufs- und Dienstleistungsunternehmen und seiner Bedeutung als Arbeitsstandort für uns attraktiv. Das Einzugsgebiet von Werneck reicht dabei über die Gemeinde hinaus. Daneben sind Ökologie, Nachhaltigkeit und Regionalität im Markt Werneck bereits in Projekten verankert: Markt Werneck ist z.B. Gründungsmitglied der Interkommunalen Allianz Oberes Werntal (seit 2015 Öko-Modellregion) oder seit 2015 Fair Trade Gemeinde.

Für unsere Geschäftsräume wird gegenwärtig vom Eigentümer ein mehrere Jahre leerstehendes Geschäftshaus (ehemals Fotostudio Feige) im Zentrum von Werneck kernsaniert und nach unseren Erfordernissen umgebaut. Das Projekt trägt damit zur Innenentwicklung bei.

Warum?

Zusammen möchten wir ein Stück Nachhaltigkeit in unsere Region bringen, indem wir Verpackungsmüll minimieren, regionale Bio-Höfe und Produzenten stärken, eine lokale Einkaufsmöglichkeit schaffen, sowieeine gastronomische Lücke füllen. Wir wollen die Attraktivität des ländlichen Raums stärken, indem wir Angebote, die sich bisher eher in Großstädten finden, in ein ländliches Zentrum holen.

Einschätzung/Einordnung des LAG-Managements Schweinfurter Land e.V.:

Zuordnung LES:
Entwicklungsziel 1 „Den demographischen Wandel gemeinschaftlich aktiv gestalten“, Handlungsziel 3: „Stabilisierung der Siedlungsstrukturen und eines Daseinsvorsorge- und Nahversorgungsnetzes in der Fläche“ und

Entwicklungsziel 4: „Partnerschaftliche Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweinfurter Land“, Handlungsziel 3: „Erhalt, Sicherung und Entwicklung der landwirtschaftlichen Strukturen und Verbesserung des Dialogs Landwirtschaft – Gesellschaft inkl. entsprechender Imagepflege“

Projektziele:

  • lokale Einkaufsmöglichkeit für unverpackte Bio-Produkte und Secondhandkleidung und Secondhandspielzeug schaffen
  • gastronomische Lücke in Werneck mit vegetarischen, veganen und für Allergiker geeignetem Angebot schließen
  • Produktion und Konsum nachhaltig hergestellter Produkte fördern
  • regionale Bio-Höfe und Produzenten durch Kooperation stärken
  • Verpackungsmüll vermeiden
  • lange Anfahrtswege für die Kunden vermeiden
  • durch das gebündelte Angebot von Unverpackt-Laden, Secondhandladen und Bistro den Kunden ermöglichen, den Einkauf mit Familienmitgliedern, Freunden, Bekannten und Kollegen als „soziales Erlebnis“ zu gestalten
  • Attraktivität des ländlichen Raums stärken, indem wir Angebote, die sich bisher eher in Großstädten finden, in ein ländliches Zentrum holen
  • Schaffung sozialversicherungsrechtlicher Arbeitsplätze

Projektstand:

  • Projektauswahlkriterien werden erfüllt
  • Finanzierung in finaler Abstimmung
  • Projekt nach derzeitigem Planungsstand förderfähig über LEADER

 

Evaluierung abgeschlossen

Die Schlussevaluierung der Förderphase 2014-2022 ist abgeschlossen. Der Endbericht kann hier heruntergeladen werden.


 

Klosterlandschaftsmodell Sulzheim

Im Rahmen des transnationalen Kooperations-Projektes TNC (Cisterscapes) wurden 3D-Modelle der Klosterlandschaften durch die Firma ArcTron produziert. Das Klosterlandsschaftsmodell des Schlosses Sulzheim finden Sie hier

 

Wasserrettungsstation Ellertshäuser See

Das Projekt wurde der Sitzung des LEADER-Lenkungsausschusses vom 09.12.2020 erstmalig vorgestellt. Der Lenkungsausschuss befürwortete das Projekt zur Fortführung und zur Weiterentwicklung zu einem LEADER-Projekt. 

Der LEADER-Lenkungsausschuss hat dem Projekt in der Sitzung vom mit einer beantragten Fördersumme von bis zu 45.632,52 Euro am 20.04.2021  zugestimmt. Träger des Projektes ist die DLRG Ortsverband Schonungen e.V. .

Der Zuwendungsbescheid wurde am 12.05.2021 bewilligt. Im kleinen Kreis wurde der Bescheid am 03.08.2021 noch feierlich übergeben.

Mehr Geld für den ländlichen Raum

Gute Nachricht für alle 68 LEADER-Gruppen im Freistaat Bayern. So kann sich auch die LAG Schweinfurter Land e. V. über zusätzliche Mittel von 58.000 Euro aus dem Förderprogramm freuen.
Wie die Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber mitteilt, war die Erhöhung möglich, weil der Freistaat im Nachtragshaushalt 2018 noch einmal rund vier Millionen Euro für die LEADER-Projekte bereitgestellt hat.

Zwischenbilanz zu LEADER in Bayern

Information vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Stand: März 2018)

Förderzusage für weitere LEADER-Mittel

Die LAG Schweinfurter Land e. V. erhält Förderzusage für zusätzliche 300.000 Euro aus dem EU-Programm LEADER.

 

Flyer der LAG Schweinfurter Land e.V.

Die LAG Schweinfurter Land – Raum für partnerschaftliche Entwicklung e. V. informiert in ihrem Flyer über ihre Aufgaben sowie das EU-Programm LEADER.
Der Flyer kann auch in Papierform über die LAG-Geschäftsstelle angefordert werden.